Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Die ESTV publizierte am 11. April 2019 neue oder überarbeitete Entwürfe, welche dem Konsultativgremium sowie den interessierten Kreisen zur Praxis-Konsultation unterbreitet werden.
Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von Fr. 100‘000 pro Jahr erzielen.