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Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Kommentierung

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Die Weiterleitungspflicht einer Dividende muss rechtlicher Natur sein, d.h. ihren Grund in einem Vertrag oder einem Gesetz haben. Ob eine solche bestanden hat, kann sich nicht nur aus Vertragsdokumenten, sondern auch aus den Umständen ergeben. Das BGr betrachtet faktische Zwänge als Indizien, aus denen auf das Bestehen einer vertraglichen oder gesetzlichen Weiterleitungspflicht geschlossen werden darf.
Natalie Peter

Weiterleitung unrichtiger Information im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens

Kommentierung
Direkte Steuern

Weiterleitung unrichtiger Information im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens

Es ist nach bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht Zweck der Amtshilfe die Klärung materiellrechtlicher Fragen. Aus dem Protokolls zum DBA CH-DE ergibt sich jedoch, dass die ESTV verpflichtet ist, der empfangenden Stelle bzw. der ausländischen Steuerbehörde mitzuteilen, sollte sich herausstellen, dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt wurden.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.11.2019