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allgemeine Abzüge

Abzugsfähigkeit von Zusatzversicherungs- und Hotelleriekosten als Krankheitskosten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Selbstgetragene Kosten für eine medizinisch indizierte und nicht über das Notwendige hinausgehende ärztliche Spitalbehandlung sind als Krankheitskosten abzugsfähig. Dies gilt auch, wenn der Patient eine Zusatzversicherung (VVG) hätte abschliessen und so die Kosten vermeiden können, oder die Behandlung im Rahmen der Grundversicherungsdeckung (KVG) hätte durchführen können. Die Hotelleriekosten auf der halbprivaten Abteilung stellen dagegen Lebenshaltungskosten dar.
iusNet StR 24.02.2021