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alt- und neurechtliche Steuerforderungen

Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Auslegung von Art. 112 Abs. 1 MWStG ergibt eine ungleiche Behandlung von alt- und neurechtlichen Steuerforderungen und führt vorliegend dazu, dass die streitbetroffene Steuerforderung aus dem Jahr 2009, nicht aber diejenige aus dem Jahr 2010 verjährt ist. Umstritten war überdies die Höhe des empfangenen Entgelts für erbrachte Servicing-Leistungen.
iusNet StR 19.10.2021