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Auskunfts- und Mitwirkungspflicht

Transparenz einer Gesellschaft infolge fehlender Betriebsbewilligung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, die das Führen einer Zahnarztpraxis oder den Betrieb einer zahnärztlichen Praxis bezweckt, ist eine verbreitete Organisationsform. Inwiefern die kantonale Regulierung im Rahmen des Gesundheitsgesetzes und der Verordnung über die universitären Medizinalberufe des Kt ZH dieser Organisationsform entgegensteht, kann nach Auffassung des BGr dahin gestellt bleiben. Das Fehlen einer polizeirechtlichen Betriebsbewilligung führt im Grundsatz nicht dazu, dass eine Tätigkeit einer angestellten Person aus steuerrechtlicher Sicht als selbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten ist.
iusNet StR 13.12.2019