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der richtige Wert der Forderung

Feststellung des wirklichen Werts eines Vermögenswerts bei Wertberichtigung auf einem bilanzierten "Non-valeur"

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Werden Vermögenswerte von nahestehenden Personen erworben, sind diese höchstens zum Verkehrswert zu bilanzieren. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf einem "non-valeur" sind steuerlich zu korrigieren. Jedoch obliegt es den Steuerbehörden festzustellen, welchen Wert der aktivierte Vermögenswert im Zeitpunkt des Erwerbs aufwies, wenn eine Wertberichtigung steuerlich nicht akzeptiert wird.
iusNet StR 16.03.2021