Das Recht, eine direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer zu erheben, ist gegenwärtig bis Ende 2020 befristet. Dieses Recht soll um 15 Jahre bis 2035 verlängert werden. Dazu ist eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV) notwendig.