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eigener Antrieb

Spontanität als Voraussetzung einer straflosen Selbstanzeige

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr geht davon aus, dass die KStV BE aufgrund der eingeforderten Dokumente, insbesondere der Baukostenabrechnung, von sich aus zu Tage gefördert hat, dass der Alleinaktionär der Beschwerdeführerin Rechnungen zum Teil mit Barmitteln aus deren Kasse beglichen und die Beschwerdeführerin die zugrundeliegenden Restaurationsumsätze nicht deklariert hatte. Der Alleinaktionär hatte Gewissheit über den Eintritt der Steuerverkürzung als logische Folge seines Verhaltens. Somit handelte er nicht bloss mit Eventual-, sondern mit direktem Vorsatz. Die Beschwerdeführerin hat sich den Vorsatz ihres VRP zurechnen zu lassen.
iusNet StR 06.02.2020