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Einfuhrabgabenbefreiung

Einfuhr eines im Ausland immatrikulierten Autos

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-3322/2018

Der in der Schweiz wohnhafte A fuhr in Zürich mit einem auf eine niederländische Gesellschaft immatrikulierten Bentley in eine Polizeikontrolle. Da er an der Grenze keine Bewilligung für einen vorübergehenden eigenen Gebrauch des Autos ersuchte, wurde ihm die Einfuhrabgabenbefreiung gestützt auf Art. 35 Abs. 2 Bst. b ZV verwehrt und er musste die Einfuhrabgabe (Zollabgabe, Prüfungsbericht, Automobilsteuer und Mehrwertsteuer) zuzüglich Verzugszinsen entrichten.
iusNet StR 25.02.2019