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Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel in einer Erbengemeinschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Zwei Brüdern hatten eine unüberbaute Parzelle mittels Erbvorbezug erworben und bauten darauf ein Mehrfamilienhaus. Hinsichtlich der noch während des Baus veräusserten Wohnungen hält das BGr fest, der Verkauf sei von Beginn an beabsichtigt und die Qualifikation als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel damit gerechtfertigt. Massgebend ist insbesondere, dass die Brüder das unbebaute Grundstück im Hinblick auf dessen Überbauung übernahmen und die Verkäufe angesichts des Volumens eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Projekts darstellten.
iusNet StR 21.12.2020

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Rechtsprechung
Direkte Steuern

SB.2019.00099

Die Gründung einer einfachen Gesellschaft kann ein Indiz für einen Liegenschaftenhandel sein. Vorliegend war für das VGr ZH massgebend, dass sich die beiden Gesellschafter an den Renovationsarbeiten an der Liegenschaft massgeblich beteiligt haben. Überdies haben sie den Kauf und die Renovation auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Kapital und Arbeit, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung getätigt.
iusNet StR 30.11.2020

Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Gesellschaft hat vom Alleinaktionär diejenigen Gewinne herauszuverlangen, die der Natur nach der Gesellschaft zustehen. Tut sie dies nicht, erbringt sie eine geldwerte Leistung. Im vorgängig ergangenen Urteil, das die Gesellschaft betraf, verneinte das BGr das Vorliegen einer geldwerten Leistung mit der Begründung, es liege kein genügend enger Zusammenhang zu den üblichen Betätigungsfeldern der Gesellschaft vor. Unbestritten war, dass der Alleinaktionär eine Vermittlungsprovision bezog, welche bei ihm aufzurechnen war.
iusNet StR 29.06.2020

Steuerliche Behandlung von Ersatzbeschaffungsrückstellungen und Gewinnanteilsansprüchen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Wegfall des bodenrechtlichen Schutzes von Grundstücken im Geschäftsvermögen ändert nichts an der Qualifikation als Geschäftsvermögens. Ersatzbeschaffungsrückstellungen bei Grundstücken im Geschäftsvermögen sind bei der Einkommenssteuer aufzurechnen, sofern diese nicht mehr geschäftsmässig begründet sind. Die Ausrichtung von Gewinnanteilsansprüchen gegenüber Miterben stellt eine private Schuldentilgung und keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar.
iusNet StR 18.05.2020