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Emissionsabgabe

Sanierungsfreibetrag bei der Emissionsabgabe – zwingende Verrechnung mit bestehenden Verlusten?

Kommentierung
Stempelabgaben
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht keine gesetzliche Grundlage für eine Verrechnung von Sanierungsleistungen mit bestehenden Verlusten sah, klärt das Bundesgericht nun die mit Spannung erwartete Frage. Es kommt dabei zum Schluss, dass der Gesetzeswortlaut von Art. 6 Abs. 1 lit. k StG nicht anders interpretiert werden kann, als dass die Verrechnung von Sanierungsleistungen mit bestehenden Verlusten eine Voraussetzung darstellen muss, um in den Genuss des Sanierungsfreibetrages von CHF 10 Mio. zu kommen.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 24.10.2023

Sanierungsfreibetrag bei der Emissionsabgabe – ist eine zwingende Verrechnung mit bestehenden Verlusten angezeigt?

Rechtsprechung
Stempelabgaben
Das Bundesgericht kommt im vorliegenden Entscheid zum Schluss, dass mit dem Sanierungsfreibetrag bei der Emissionsabgabe der Gesetzgeber die Absicht verfolgt, die Emissionsabgabe nicht entstehen zu lassen, wenn die Kapitalzufuhr im Rahmen einer stillen oder offenen Sanierung erfolgt. Der Freibetrag wird an die Bedingung geknüpft, dass «bestehende Verluste beseitigt werden». Die Sichtweise der ESTV wird durch das Bundesgericht bestätigt und deren Beschwerde gutgeheissen.
iusNet StR 24.10.2023