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Erziehung und Bildung

Leistungen im Bildungsbereich und Vertrauensschutz

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Yoga-Studio, in welchem u.a. Workshops im Angebot stehen, welche die Einführung und Vertiefung in ein bestimmtes Thema bezwecken. Die ESTV bestätigte der Beschwerdeführerin, dass die Workshops von der MWSt ausgenommen sind, widerrief diese Bestätigung später aber wieder. Das BVGr musste zum einen prüfen, ob die Umsätze durch den Workshop dem Bildungsbereich zuzuordnen und somit von der Steuer ausgenommen sind und zum anderen der Vertrauensschutz bzgl. der Auskunft der ESTV zur Anwendung gelangt.
iusNet StR 28.01.2020