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faktische Weiterleitungspflicht

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Kommentierung
Ein Dividendenempfänger kann seine Stellung als Nutzungsberechtigter verlieren, wenn er einer "faktischen Weiterleitungspflicht" unterliegt. Als Weiterleitung gilt in diesem Zusammenhang die Zahlung eines zur Dividende grundsätzlich äquivalenten Betrags. Nach der Praxis des BGr lassen die Umstände namentlich dann auf eine rechtliche Weiterleitungspflicht schliessen, wenn die Dividendenempfängerin als blosse Durchlaufgesellschaft erscheint.
Natalie Peter

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Ein Dividendenempfänger kann seine Stellung als Nutzungsberechtigter verlieren, wenn er einer "faktischen Weiterleitungspflicht" unterliegt. Ob eine solche bestanden hat, kann sich nicht nur aus Vertragsdokumenten, sondern auch aus den Umständen ergeben. Das BGr betrachtet faktische Zwänge als Indizien, aus denen auf das Bestehen einer vertraglichen oder gesetzlichen Weiterleitungspflicht geschlossen werden darf.
iusNet StR 28.07.2020