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Gebäudeversicherung

Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Die Einreichung einer gesamthaften Grundstückgewinnsteuererklärung für mehrere verkaufte Stockwerkeigentumseinheiten berechtigt das Steueramt zu einer Ermessensveranlagung. Die von der Gebäudeversicherung ermittelten wertvermehrenden Aufwendungen eignen sich dabei als Schätzungsgrundlage. Wurde der Abzug von Unterhaltskosten in einer Steuerperiode zwar nicht gewährt, können diese Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer nicht als wertvermehrende Kosten berücksichtigt werden.
iusNet StR 26.10.2020