A, der als Aussendienstmitarbeiter tätig ist, erhielt von seinem Arbeitgeber Fahrzeugspesen und mache in seiner Steuererklärung gleichzeitig den Abzug von Fahrtkosten geltend. Das Steueramt haben zu Recht die gesamten geschäftlichen Fahrkosten geschätzt und davon die Entschädigung des Arbeitgebers in Abzug gebracht.