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geschäftliche Zwecke

Gemischte Verwendung / Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Streitig ist vorliegend der Vorsteuerabzug betreffend die gemischte Verwendung eines Flugzeuges. Bei Gesellschaften wie demjenigen der Beschwerdegegnerin ist zunächst zu klären, ob diese überhaupt der subjektiven Steuerpflicht unterliegen und den Vorsteuerabzug beanspruchen können, bevor die Gestaltung auf eine Steuerumgehung hin geprüft wird. Die Tätigkeit von Flugzeug-Eigentümergesellschaften kann nicht als gewerblich bezeichnet werden, soweit die Gesellschaft zur Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten oder ihm nahestehende Personen eingesetzt wird. Folglich ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Das Bundesgericht kann vorliegend nicht beurteilen, ob das Flugzeug zu mehr als 20% für private Zwecke benutzt wurde. Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen.
iusNet StR 24.01.2023

Steuerumgehung bei Eigennutzung eines Flugzeuges durch den Aktionären

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Strittig war, ob die ESTV hinsichtlich der privaten Nutzung eines Flugzeugs durch den wirtschaftlich Berechtigten zu Recht von einer teilweisen Steuerumgehung ausgegangen ist. Das BVGr kam zum Schluss, dass die Vorinstanz eine Steuerumgehung zu Recht bejahte, indem sie von einem teilweisen Durchgriff ausgegangen ist.
iusNet StR 21.06.2021