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Grundsätze des Verbots der interkantonalen Doppelbesteuerung

Internationale Steuerausscheidung: Verlegung der Schulden und Schuldzinsen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die in Deutschland ansässige Steuerpflichtige ist Eigentümerin zweier Liegenschaften im Kt ZH. Sie ist der Ansicht, die quotenmässige Verlegung der Schulden nach Lage der Aktiven widerspreche dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das BGr hält fest, dass die Kantone in der Ausgestaltung der internationalen Steuerausscheidung grundsätzlich frei sind. Die Regelung des Kt ZH, wonach die Grundsätze des Verbots der interkantonalen Doppelbesteuerung zur Anwendung gelangen, ist nicht zu beanstanden.
iusNet StR 29.11.2021