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Hauptsteuerdomizil

Beschränkte Steuerpflicht aufgrund einfacher Gesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft kann dem Eigentum an einer Immobilie wirtschaftlich gleichgestellt sein und eine beschränkte Steuerpflicht im Liegenschaftskanton auch dann begründen, wenn die steuerpflichtige Person am Grundstück nicht unmittelbar berechtigt ist. Ist die steuerpflichtige Person im Sitzkanton bereits rechtskräftig veranlagt und entsteht durch die Veranlagung im Liegenschaftskanton eine Doppelbesteuerung, ist diese durch Aufhebung der Veranlagung des Sitzkantons durch das Bundesgericht zu beseitigen.
iusNet StR 30.01.2024

Wird die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Verwaltung durch die Steuerbehörden akzeptiert?

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Wo befindet sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung eines auf Krankentransportleistungen spezialisierten Unternehmens? Zur Beantwortung dieser Frage prüft das VGr u.a. die Arbeitsorte der relevanten Mitarbeiter, den Aussenauftritt sowie im Besonderen den Standort der Einsatzzentrale.
iusNet StR 28.09.2022

Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu

Fachbeitrag
Direkte Steuern
In jüngster Zeit ist in der interkantonalen Steuerrechtspraxis vermehrt eine Tendenz zu erkennen, dass Untersuchungen durch die Steuerbehörden in einem anderen Kanton als dem Sitzkanton hinsichtlich der Steuerhoheit einer Gesellschaft durchgeführt werden und dem statutarischen Sitz im Anschluss oftmals die Anerkennung im Rahmen eines steuerlichen Vorentscheids über die Steuerhoheit versagt wird. Es wird folglich angenommen, dass die tatsächliche Verwaltung nicht im Sitzkanton stattfindet.
Julian Kläser
iusNet StR 30.08.2022

Änderung der Lebensverhältnisse durch Änderung der behördlichen Informationslage?

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt ein Urteil des VGr Zürich, welches sich mit der Frage beschäftigt, ob bereits die Änderung der behördlichen Informations- bzw. Beweislage dazu führen kann, ob ein Kanton, welcher das Hauptsteuerdomizil in einem anderen Kanton über mehrere Jahre akzeptiert, durch die neuen Informationen und Beweise das Hauptsteuerdomizil beanspruchen kann, ohne dass sich die Lebensverhältnisse der Steuerpflichtigen verändert haben. In diesem Zusammenhang sind auch die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen näher zu betrachten.
iusNet StR 22.07.2022

Die Verlustübernahme bei interkantonalen Immobiliengesellschaften

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine Immobiliengesellschaft mit Kapitalanlageliegenschaften in verschiedenen Kantonen, erzielte in einem reinen Liegenschaftskanton einen Verlust. Dabei hatte sich das Bundesgericht damit zu befassen, in welchem Kanton dieser Verlust zuerst mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen ist.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 22.12.2021

Verlustverrechnung bei Immobiliengesellschaften

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei Immobiliengesellschaften sind Verluste zuerst in dem Kanton mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen, in dem sie entstanden sind. In zweiter Linie hat die Verlustverrechnung am Hauptsteuerdomizil zu erfolgen. Erst wenn auch am Hauptsteuerdomizil die Verluste nicht vollständig mit steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können, müssen die Liegenschaftskantone diese Verluste übernehmen.
iusNet StR 22.12.2021

Keine Revision zur Behebung prozessualer Versäumnisse

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Möchte die steuerpflichtige Person eine rechtskräftige Ermessensveranlagung des Sitzkantons wegen Verletzung des Verbotes der interkantonalen Doppelbesteuerung vor das Bundesgericht tragen, muss sie die ihr an sich genehme Veranlagung am Nebensteuerdomizil anfechten.
iusNet StR 29.11.2021

Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das steuerpflichtige Ehepaar meldete sich mit Heirat im Kt ZH ab. Die Ehefrau behielt ihre Eigentumswohnung und war im Kt ZH als Wochenaufenthalterin gemeldet, während der Ehemann enge familiäre Beziehungen zum Kt ZH pflegte. Das VGr ZH urteilte, dass sich sowohl die familiären als auch die wirtschaftlichen Lebensinteressen der Steuerpflichtigen im Kt ZH befanden. Der Umstand, dass die Wohnsitzverlegung in den ersten drei Jahren nach der Heirat akzeptiert wurde, entfaltet keine Rechtskraft für spätere Veranlagungen.
iusNet StR 28.06.2021

Bestimmung des Hauptsteuerdomizils einer im Konkubinat lebenden Person

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der frühpensionierte Steuerpflichtige verlegte sein Hauptsteuerdomizil vom Kt ZH in den Kt GR, während seine langjährige Lebenspartnerin im Kt ZH wohnhaft blieb, wo sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachging. Das BGr stützt die Feststellung der Vorinstanz, wonach die Sachumstände eine zunehmende Verlagerung des Lebensmittelpunktes in den Kt GR vermitteln. Die natürliche Vermutung des Weiterbestands des bisherigen Hauptsteuerdomizils im Kt ZH wurde damit entkräftet.
iusNet StR 12.05.2021

Tatsächliche Verwaltung nach Aufgabe der operativen Tätigkeit

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Aus dem Ablauf der Ereignisse ergibt sich, dass bereits im Zuge der Verhandlungen über die Veräusserung einer Vertriebslizenz klar war, dass eine Weiterführung der aktiven Geschäftstätigkeit nicht geplant war und sich daraus ergibt, dass der Entschluss zum Verkauf des Hauptaktivums noch im Kt ZH gefasst wurde. Trotz Fehlens einer operativen Tätigkeit nach dem Sitzwechsel lag die tatsächliche Leitung der A AG ausschliesslich beim Präsidenten der A AG im Kt ZH.
iusNet StR 01.12.2020

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