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Information im Sinne von Art. 14 Abs. 4 und 5 StAhiG

Internationale Amtshilfe in Steuersachen

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Das BGr bestätigt, (i) dass eine Veröffentlichung im Bundesblatt ausreichend sein kann, um eine im Ausland ansässige, beschwerdeberechtigte Person über das Bestehen eines sie betreffenden Amtshilfeverfahrens zu informieren, und (ii) dass diese Art der Information nicht subsidiär gegenüber der Information auf dem Weg der ersuchenden Behörde ist, da beide im Art. 14 Abs. 5 StAhiG vorgesehen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Sitz oder der Wohnsitz einer beschwerdeberechtigten Person schwierig oder gar nicht zu lokalisieren ist.
iusNet StR 22.07.2019