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Kapitalerhöhung

Voraussetzung der einheitlichen Handlung bei einer Quasifusion

Rechtsprechung
Stempelabgaben
Wird eine Beteiligung von 70% an einer Gesellschaft gegen Darlehen an eine andere Gesellschaft veräussert und zeitlich nachgelagert das Darlehen in Aktienkapital der übernehmenden Gesellschaft umgewandelt, so kann der Tatbestand der steuerneutralen Quasifusion nur dann erfüllt ist, wenn die Veräusserung und die Kapitalerhöhung von Beginn weg als einheitliche Handlung anzusehen sind. Wird die Kapitalerhöhung nur durchgeführt, wenn das Darlehen nicht zurückbezahlt wird, fehlt es an einer einheitlichen Handlung.
iusNet StR 19.10.2021