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Kapitalkosten

Weiterverrechnung an nahestehende Personen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-2430/2019

Die A AG hat ein Neubauprojekt inklusive der Nachberechnung bereits durchgeführter Leistungen an ihre Tochtergesellschaft E AG veräussert. Strittig ist, ob die A AG der E AG die Leistungen in voller Höhe und mit dem korrekten MWST-Satz nachverrechnet hat. Leistungen an nahestehende Personen müssen grundsätzlich einem Drittvergleich standhalten. Die ESTV verneinte den Drittvergleich und erhöhte in der Folge die Entgelte um 5 %. Das BVGr vertritt teilweise eine andere Meinung und heisst die Beschwerde mehrheitlich gut.
iusNet StR 11.05.2021