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Aufrechnungsautomatismus bei geldwerten Leistungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Für die Aufrechnung einer geldwerten Leistung bei einem Anteilsinhaber ist zu verlangen, dass die Veranlagungsbehörde nach erfolgter Beweiswürdigung und aufgrund objektiver Gesichtspunkte mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon überzeugt ist, dass die Kapitalgesellschaft dem Anteilsinhaber eine geldwerte Leistung erbracht hat.
iusNet StR 08.03.2019