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keine spontane Amtshilfe

Amtshilfe an Indien betreffend Kontoeröffnungsunterlagen

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Da es sich bei einer Kundenbeziehung zwischen einer Bank und ihren Kunden um ein auf Dauer ausgerichtetes Vertragsverhältnis handelt, beschränkt sich die Amtshilfeverpflichtung nicht auf erst nach Inkrafttreten der Amtshilfeverpflichtung – im Falle von Indien dem 1. April 2011 – eigetretene Tatsachen. Allerdings sind diejenigen Stellen zu schwärzen, deren Erheblichkeit für die Steuerjahre ab 1. April 2011 unwahrscheinlich ist.
iusNet StR 28.06.2021