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Kollektivität

Kollektivität von „à la carte“ Vorsorgeplänen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Enthalten Vorsorgepläne Kriterien, deren Erfüllung alleine vom Willen des Arbeitgebers oder des Alleinaktionärs abhängt, erfüllen sie die Voraussetzungen der Kollektivität im Sinne von Art. 1c Abs. 1 Satz 2 BVV 2 regelmässig nicht. Der Abzug für die Zuwendung an die betreffenden Rechtsträger ist damit nicht geschäftsmässig begründet, weshalb er beim steuerbaren Reingewinn aufzurechnen ist.
iusNet StR 25.02.2019