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Konkursverlustschein

Nachsteuerverfahren im Zusammenhang mit einem Golfprojekt

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführer machen geltend, das VGr sei zu Unrecht von einem Darlehensvertrag ausgegangen. Stattdessen habe es sich um einen (zusätzlichen) Aktionärbindungsvertrag gehandelt. Das BGr hält dem entgegen, dass die abgeschlossene Vereinbarung als Darlehensvertrag bezeichnet wurde, weshalb sich die Ehegatten A auf das von ihnen rechtlich Verfügte zu behaften haben. Im Übrigen erwirkte der Beschwerdeführer im Konkurs der Gesellschaft seinen Verlustschein so, dass er auf einem nicht befriedigten Darlehensguthaben beruhe.
iusNet StR 18.11.2019