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Lebensaufwand

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Vornahme einer Ermessensveranlagung nach pflichtgemässem Ermessen durch jährliche Erhöhung der Einkommenswerte ist auch bei einem Rentner zulässig. Bei den Akten liegende Steuererklärungen machen die Ermessensveranlagung nicht nichtig, wenn keine weiteren Umstände bekannt sind, welche auf die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse schliessen lassen. Solche Veranlagungen sind nur anfechtbar, aber nicht nichtig. Die Rechtskraft der unangefochtenen Ermessenseinschätzungen steht dem entgegen.
iusNet StR 24.09.2019