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materiellrechtlich

Weiterleitung unrichtiger Information im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens

Kommentierung
Direkte Steuern
Das BGr hält fest, dass die Information, wonach der Beschwerdeführer Aktionär der A AG war, was vom Beschwerdeführer bestritten wird, einen Zusammenhang mit dem relevanten Sachverhalt hat und zumindest die Möglichkeit besteht. Grundsätzlich ist die entsprechende Information auch dann voraussichtlich erheblich, wenn sie potentiell falsch ist, denn es ist Aufgabe der ausländischen Steuerbehörde und des entsprechenden Erkenntnisverfahrens, umstrittene Fragen materiellrechtlicher Natur zu klären, und Sache der betroffenen Person, sich in diesem Verfahren zu wehren.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.11.2019

Voraussichtliche Erheblichkeit von unrichtigen Informationen.

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr hält fest, dass die Information, wonach der Beschwerdeführer Aktionär der A AG war, was vom Beschwerdeführer bestritten wird, einen Zusammenhang mit dem relevanten Sachverhalt hat und zumindest die Möglichkeit besteht. Grundsätzlich ist die entsprechende Information auch dann voraussichtlich erheblich, wenn sie potentiell falsch ist, denn es ist Aufgabe der ausländischen Steuerbehörde und des entsprechenden Erkenntnisverfahrens, umstrittene Fragen materiellrechtlicher Natur zu klären, und Sache der betroffenen Person, sich in diesem Verfahren zu wehren.
iusNet StR 25.11.2019