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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Natürliche Vermutung

natürliche Vermutung

Lebensmittelpunkt in Luzern trotz Abmeldung ins Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ergeben sich aus den ausgewerteten Indizien (Flugbuchungen, Bargeldbezügen an Bankomaten, Kreditkartenabrechnungen, Arzt- und Tierarztuntersuchungen) mehr Aufenthaltstage in der Schweiz als in den Vereinigten Arabischen Emiraten, besteht die natürliche Vermutung, dass die betroffenen Personen einen Grossteil der betroffenen Jahren in der Schweiz verbracht hat.
iusNet StR 23.09.2021

Anforderungen an den Nachweis der Verlegung des Hauptsteuerdomizils

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige erwarb einen Hof mit Stallungen und Wohnhaus im Kt LU. Nach umfangreichen Renovationen meldete sie sich Ende 2015 im Kt LU an. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz stützte sich auf zwei Indizien. Anhaltspunkte für eine effektive Wohnsitzverlegung lagen nicht vor. Das BGr beurteilt die Schlussfolgerung der Vorinstanz, die natürliche Vermutung zugunsten des bisherigen Hauptsteuerdomizils sei entkräftet als offensichtlich unrichtig. Die Beschwerde des KStA ZH wird gutgeheissen.
iusNet StR 23.07.2021

Bestimmung des Hauptsteuerdomizils einer im Konkubinat lebenden Person

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der frühpensionierte Steuerpflichtige verlegte sein Hauptsteuerdomizil vom Kt ZH in den Kt GR, während seine langjährige Lebenspartnerin im Kt ZH wohnhaft blieb, wo sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachging. Das BGr stützt die Feststellung der Vorinstanz, wonach die Sachumstände eine zunehmende Verlagerung des Lebensmittelpunktes in den Kt GR vermitteln. Die natürliche Vermutung des Weiterbestands des bisherigen Hauptsteuerdomizils im Kt ZH wurde damit entkräftet.
iusNet StR 12.05.2021

Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des steuerrechtlichen Wohnsitzes

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Im Falle eines Zuzugs natürlicher Personen aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton rechtfertigt sich keine Beweislasterleichterung zugunsten der Veranlagungsbehörde. Ausserdem hat die betroffene natürliche Person grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht. Steht jedoch der inländische Wohnsitz des einen Ehegatten fest, der mit dem anderen Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung lebt, kann vom anderen Ehegatten eine Mitwirkung verlangt werden.
iusNet StR 27.04.2020

Unverheirateter Wochenaufenthalter

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei nichtverheirateten, nicht-leitenden unselbständig erwerbstätigen über dreissigjährigen Personen befindet sich in interkantonalen Verhältnissen das Hauptsteuerdomizil grundsätzlich am Arbeits- bzw. Wochenaufenthalts- und nicht am Familienort. Diese natürliche Vermutung kann der Steuerpflichtige widerlegen, wenn er nachweist, dass er regelmässig, mindestens einmal pro Woche, an den Ort der Familie heimkehrt, mit welchem er besonders eng verbunden ist und wo er andere persönliche und gesellschaftliche Beziehungen pflegt. Vorliegend erbringt A diesen Nachweis.
iusNet StR 02.09.2019