iusNet Steuerrecht

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Nichtigkeit

Die Nichtigkeit einer Veranlagung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei Veranlagungen von Amts wegen darf die Behörde das geschätzte Einkommen nicht systematisch von einem Jahr zum anderen erhöhen, ohne Untersuchungs- oder Abklärungsmassnahmen zu ergreifen, um die Plausibilität dieser Erhöhungen zu überprüfen. Eine Veranlagung ist allerdings erst nichtig, wenn die Veranlagungsbehörde die Situation des Steuerpflichtigen wissentlich und in grobem Ausmass widersprüchlich zu den ihr zur Verfügung stehenden Informationen beurteilt. Diesfalls ist die Veranlagung willkürlich.
iusNet StR 25.07.2022

Keine Nichtigkeit oder Revision bei vorenthaltenen Handakten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Gelingt es dem Steuerpflichtigen nicht, die rechtliche Relevanz der ihm vorenthaltenen Nebenakte aufzuzeigen, stellen diese keine neuen erheblichen Tatsachen dar, die eine Revision rechtfertigen würden. Die Abgrenzung von einsichtspflichtigen Akten von Hilfsbelegen, die aufgrund der minderen Bedeutung und des rein informativen Charakters als Hilfsbelege nicht einsichtspflichtig sind, ist im Einzelfall vorzunehmen.
iusNet StR 27.01.2022

Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen nichtig ist

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Revision ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller als Revisionsgrund einzig vorbringt, was er bei der ihm zumutbaren Sorgfalt schon im ordentlichen Verfahren hätte geltend machen können. Die ermessenweise Veranlagung erwies sich in casu weder als bewusst noch willkürlich zum Nachteil der steuerpflichtigen Person. Ein möglicherweise zu grosszügig bemessener, unangefochten veranlagter Ermessenszuschlag, der nicht jeden Realitätsbezug entbehrt, reicht für eine Nichtigkeit nicht aus.
iusNet SR 07.12.2018