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persönliches und unübertragbares Wohnrecht

Handänderungssteuer im Falle einer gemischten Immobilienschenkung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr kommt zum Schluss, dass das Urteil des VGr GE betreffend die Handänderungssteuer willkürlich ist, da es den Wert des Wohnrechts ausschließlich mit dem Schenkungsaspekt einer notariellen Urkunde verknüpft, welche eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft (Schenkung und Verkauf) vorsieht. Diese Feststellung entspricht weder dem Willen der Vertragsparteien, wie er aus der notariellen Urkunde ersichtlich ist, noch der Rechtsprechung des BGr betreffend die Übertragung von Liegenschaften unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts.
iusNet StR 28.01.2020