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pflichtgemässes Ermessen

Rechtmässigkeit von Ermessenseinschätzungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-2315/2021

Im vorliegenden Fall prüft das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten Schritt, ob die ESTV die umstrittenen Steuerforderungen für die Steuerperioden zu Recht aufgrund einer Ermessenseinschätzung festgesetzt hat. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Verstösse gegen die formellen Buchhaltungsvorschriften als derart gravierend zu qualifizieren sind, dass sie die materielle Richtigkeit der Buchhaltungsergebnisse in Frage stellen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.06.2023

Keine Nichtigkeit oder Revision bei vorenthaltenen Handakten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Gelingt es dem Steuerpflichtigen nicht, die rechtliche Relevanz der ihm vorenthaltenen Nebenakte aufzuzeigen, stellen diese keine neuen erheblichen Tatsachen dar, die eine Revision rechtfertigen würden. Die Abgrenzung von einsichtspflichtigen Akten von Hilfsbelegen, die aufgrund der minderen Bedeutung und des rein informativen Charakters als Hilfsbelege nicht einsichtspflichtig sind, ist im Einzelfall vorzunehmen.
iusNet StR 27.01.2022

Vermutung von Einkommen bei unversteuertem Vermögen oder «in dubio pro reditibus»

Kommentierung
Direkte Steuern
Werden unversteuerte Vermögenswerte im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahrens besteuert, so wird vermutet, dass es sich auch um nicht deklariertes steuerbares Einkommen handelt. Dies insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über die Jahre zu wenig Einkommen generiert hat, um zu beweisen, dass die Vermögenswerte aus versteuertem Einkommen angespart wurden. Die Vermögenswerte können vollständig im Rahmen einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen als Einkommen «geschätzt» werden.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 30.11.2021

Beweislast wie unversteuertes Vermögen geäufnet wurde, trägt der Pflichtige

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Gemäss BGr ist der Umstand, dass Bargeld in einem Bankschliessfach jahrelang nicht als Vermögen deklariert wurde grundsätzlich eine geeignete Basis für die von den Steuerbehörden angestellte Vermutung, dass diese Vermögenswerte vollständig aus unversteuertem Einkommen stammten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Mittel im Bankschliessfach zum Teil auch aus Lohnzahlungen stammen. Dies konnte der Steuerpflichtige aber nicht genügend aufzeigen. Die Würdigung der Vorinstanz ist somit nicht offensichtlich unrichtig gewesen.
iusNet StR 29.11.2021

Keine Revision zur Behebung prozessualer Versäumnisse

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Möchte die steuerpflichtige Person eine rechtskräftige Ermessensveranlagung des Sitzkantons wegen Verletzung des Verbotes der interkantonalen Doppelbesteuerung vor das Bundesgericht tragen, muss sie die ihr an sich genehme Veranlagung am Nebensteuerdomizil anfechten.
iusNet StR 29.11.2021

Keine Nichtigkeit einer Ermessensveranlagung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Ermessensveranlagung, die sich am Mittelwert der drei vorangehenden Veranlagungen orientiert, ist selbst dann nicht nichtig, wenn das Einkommen und das Vermögen der selbständig erwerbstätigen Steuerpflichtigen in den betroffenen Steuerperioden starken Schwankungen ausgesetzt war und die veranlagten Steuerfaktoren von der erst nach Ablauf der Einsprachefrist und daher verspätet eingereichten Steuererklärung abweichen.
iusNet StR 27.07.2021

Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Nachsteuer sind erfüllt, da die tatsächlichen Einkünfte aus der unselbstständigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen von den kantonalen Steuerbehörden erst nach der verspäteten Einreichung der Steuererklärungen 2011 bis 2013 entdeckt wurden, als die (unvollständigen) Steuerveranlagungen von Amts wegen bereits in Kraft waren. Das Revisionsbegehren muss innert 90 Tagen nach Entdeckung des Revisionsgrundes gestellt werden, was vorliegend nicht der Fall war.
iusNet StR 28.05.2021

Versuchte Steuerhinterziehung einer juristischen Person

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Im Steuerstrafverfahren darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht unbesehen auf den im Veranlagungsverfahren festgestellten Sachverhalt abgestellt werden. Für die Bemessung der Busse darf innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens die Höhe der hinterzogenen Steuer straferhöhend berücksichtigt werden.
iusNet StR 16.03.2021

Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Die Einreichung einer gesamthaften Grundstückgewinnsteuererklärung für mehrere verkaufte Stockwerkeigentumseinheiten berechtigt das Steueramt zu einer Ermessensveranlagung. Die von der Gebäudeversicherung ermittelten wertvermehrenden Aufwendungen eignen sich dabei als Schätzungsgrundlage. Wurde der Abzug von Unterhaltskosten in einer Steuerperiode zwar nicht gewährt, können diese Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer nicht als wertvermehrende Kosten berücksichtigt werden.
iusNet StR 26.10.2020

Abzugsfähigkeit von Unterhaltbeiträgen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das KStA ZH kürzte den Unterhalsbeitrag an die bei der Mutter in Thailand lebende Tochter des Pflichtigen nach pflichtgemässem Ermessen. Dieser gekürzte Betrag erscheint selbst unter Berücksichtigung eines für thailändische Verhältnisse eher gehobeneren westlichen Lebensstandards als ausreichend. Der Pflichtige hat es unterlassen, das gerichtlichen Urteils einzureichen, aus dem die Höhe der familienrechtlichen Unterhaltspflicht hervorgeht. Das BGr erachtet die Ermessensveranlagung j nicht offensichtlich unrichtig.
iusNet StR 17.06.2020

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