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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Privatvermögen

Privatvermögen

Umqualifikation von Stammanteilen vom Privat- zu Geschäftsvermögen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft die Frage, inwiefern Stammanteile einer GmbH vom Privat- in Geschäftsvermögen umqualifiziert werden können, selbst wenn die Stammanteile während einer Dauer von 12 Jahren ununterbrochen als Privatvermögen qualifizierten. Aufgrund der langen Dauer müssen für eine Umqualifikation massgebend veränderte Verhältnisse vorliegen ansonsten ist ein widersprüchliches Verhalten seitens der Steuerbehörden anzunehmen.
iusNet StR 28.11.2023

Grundstückgewinnsteuer und Steueraufschub

Kommentierung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Per 2011 wurden Liegenschaften von den Eltern an die Kinder übertragen. Diese halten die Liegenschaften im Miteigentum. Bei einer späteren Übertragung des Miteigentumsanteils von A auf B liegt kein Steueraufschubtatbestand vor. Da die Eltern im Zeitpunkt der Übertragung noch lebten, gab es keinen offenen Nachlass und somit auch keine Nachlassgegenstände, welche verteilt werden mussten. Folglich konnte der Teilungsvertrag keine Eigentumsänderung durch Erbgang im Sinne von Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG zum Gegenstand haben.
Natalie Peter
iusNet StR 30.05.2023

Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung

Kommentierung
Direkte Steuern
Bei steuerpflichtigen Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, wird gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nebenberuflicher Wertschriften- und Beteiligungshandel nur vereinzelt, bei besonders gelagerten Sachverhalten, angenommen. Im vorliegend strittigen Fall ging es nur um ein einziges Veräusserungsgeschäft, welches allerdings durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen und eine vollständige Fremdfinanzierung gekennzeichnet war. Das BGr kommt nach Gesamtwürdigung der verschiedenen Einzelumstände zum Schluss, dass die Voraussetzungen der selbständigen Erwerbstätigkeit in casu erfüllt sind und weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.
Julian Kläser
iusNet StR 28.09.2022

Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Steuerpflichtige Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, werden gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur bei besonders gelagerten Sachverhalten zu nebenberuflichen Wertschriften- und Beteiligungshändlern. Im vorliegend strittigen Fall ging es nur um ein einziges Veräusserungsgeschäft, welches allerdings durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen und eine vollständige Fremdfinanzierung gekennzeichnet war. Das BGr kommt nach Gesamtwürdigung der verschiedenen Einzelumstände zum Schluss, dass die Voraussetzungen der selbständigen Erwerbstätigkeit in casu erfüllt sind und weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.
iusNet StR 28.09.2022

Endgültige Veräusserung einer Kiesdeponie im Privatvermögen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Kaufpreis für den Verkauf eines Grundstückes im Privatvermögen bestand aus zwei Komponenten – Wert Grundstück und geschätzter Wert für den Betrieb einer Deponie. Das Bundesgericht hat entschieden, dass im Falle einer endgültigen Veräusserung der realisierte Gewinn gesamthaft von der Einkommensteuer gemäss Art. 16 Abs. 3 StHG zu befreien ist.
iusNet StR 29.08.2022

Steuerlich massgebender Zeitpunkt einer Privatentnahme

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Werden Patente aus einer Gesellschaft unterpreislich an den alleinigen Gesellschafter veräussert und anschliessend von diesem wiederum an eine von ihm gehaltene Gesellschaft unterpreislich verkauft, ist bei Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu klären, wann eine Privatentnahme vorliegt bzw. auf welchen stillen Reserven abzurechnen ist. Das Ergebnis hängt gemäss BGr insbesondere auch davon ab, ob im Nachsteuerverfahren Faktoren noch angepasst werden können oder nicht.
iusNet StR 23.09.2021

Grundstückgewinnsteuer bei Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen (dualistisches System)

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ein realisierter Wertzuwachs aus Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen darf bei der Einkommens- und Vermögenssteuer nicht mehr berücksichtigt werden, wenn die Steuerverwaltung in Verletzung der Untersuchungs- und Sorgfaltspflicht den Wertzuwachs bereits mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst hat.
iusNet StR 25.01.2021

Zuordnung einer atypischen Beteiligung zum Geschäftsvermögen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine atypische Beteiligung ist grundsätzlich nach den gleichen Kriterien dem Geschäfts- oder Privatvermögen zuzuordnen wie eine normale Kapitalbeteiligung. Entscheidend ist die wirtschaftlich-technische Funktion der Beteiligung im Zusammenhang mit der selbständigen Erwerbstätigkeit. Ist eine Beteiligung in vergangenen Steuerperioden im Privatvermögen veranlagt worden, kann daraus grundsätzlich kein Rechtschutzinteresse geltend gemacht werden, da lediglich die Steuerfaktoren von der formellen und materiellen Rechtskraft der Veranlagung erfasst werden.
iusNet StR 24.07.2020

Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt die Ansicht der Vorinstanzen, wonach A bei der Übernahme eines hälftigen Aktienpakets mit dem auf ihn entfallenden Anteil am Kaufpreis und der Teilnahme an der Kapitalerhöhung eine für ihn erhebliche Investition vorgenommen hat, die er in beträchtlichem Umfang fremdfinanzierte, so dass von einer privaten Vermögensanlage nicht gesprochen werden konnte. Die Beteiligung stellt somit Geschäftsvermögen dar und der Kapitalgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung ist vollumfänglich steuerbar.
iusNet StR 11.02.2020

Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr beurteilt, ob Stammanteile einer GmbH als Geschäfts- oder Privatvermögen qualifizieren. Das entscheidende Kriterium ist der Wille des Betroffenen, seine Beteiligungsrechte dafür zu nutzen, das Geschäftsergebnis seines eigenen Unternehmens zu verbessern. Es kommt zum Schluss, dass bei der Errichtung der GmbH ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Beteiligungen an dieser Gesellschaft und den anderen vom Beschwerdeführer betriebenen Geschäften existierte, weshalb die Stammanteilen der GmbH als Geschäftsvermögen qualifizieren.
iusNet StR 28.01.2020

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