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rechtliches Gehör

Gegenbeweis bei Zustellung mit A-Post Plus – Gehörsverletzung durch mangelnde Sachverhaltsfeststellung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Steuerpflichtigen fest. Bei A-Post-Plus-Sendungen könne zwar mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Empfang einer Sendung geschlossen werden (Zustellungsvermutung), dem Empfänger steht aber der Gegenbeweis offen. Dieser gilt als erbracht, wenn die Vermutung der ordnungsgemässen Zustellung erschüttert werden kann. Vorliegend hat sich die Vorinstanz mit wesentlichen Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht auseinandergesetzt.
iusNet StR 30.01.2024

Aufschub eines Amtshilfeverfahrens

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Das Bundesgericht erinnert daran, dass nur aussergewöhnliche Umstände den Aufschub eines Amtshilfeverfahrens rechtfertigen. Die Frage, ob der ersuchende Staat sein Ersuchen stellen darf, wenn er die von ihm geäusserten Verdachtsmomente nicht belegen kann, beruht auf einer Analyse des guten Glaubens. Dieser wird vermutet und erfordert grundsätzlich, dass sich der ersuchte Staat auf die von der ersuchenden Behörde erteilten Auskünfte verlassen kann. Eine Vermutung kann im Falle ernsthafter Zweifel aufgehoben werden. Ob die Schweiz Anlass hatte, am guten Glauben der Vereinigten Staaten ernsthaft zu zweifeln und damit Anlass hatte, zu verlangen, das der IRS die in seinem Antrag enthaltenen Verdachtsbehauptungen zu beweisen, fällt nach Ansicht des BGr nicht in den Anwendungsbereich von Art. 84a BGG.
iusNet StR 21.06.2021

Anspruch auf materielle Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht / Verwirkung des Beschwerderechts

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ein Steuerpflichtiger hat Anspruch auf materielle Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht im interkantonalen Verhältnis, wenn eine rechtskräftige Veranlagung des erstveranlagenden Kantons vorliegt und das Bundesgericht sich in Bezug auf diese Veranlagung lediglich zu formellen Eintretensfragen und nicht materiell geäussert hat. Das Beschwerderecht ist verwirkt, wenn der Steuerpflichtige sämtliche Mitwirkungspflichten über Jahre hinweg im erstveranlagenden Kanton unterlässt.
iusNet StR 22.02.2021

Zollfreiheit aufgrund des Freihandelsabkommens EU-Schweiz

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Streitig ist, ob die Zollfreiheit gemäss dem Freihandelsabkommen zu verneinen ist, wenn die Zollbehörden des Ausfuhrstaats im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zum Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für die zollfreie Präferenzbehandlung nicht erfüllt sind. Gemäss BGr sind die Behörden des Einfuhrstaates an das Ergebnis der Nachprüfung gebunden und müssen nicht den Ursprung der streitbetroffenen Ware selber feststellen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
iusNet StR 28.09.2020

Unvollständiges Amtshilfeersuchen

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Ist aus einem unvollständigen Amtshilfeersuchen der Zusammenhang mit den verlangten Informationen nicht ersichtlich, stellt es keine genügende Grundlage für die Steueramtshilfe dar. Es ist bundesrechtswidrig, dass die Vorinstanz die geltend gemachte Unvollständigkeit des Ersuchens unter Hinweis auf das völkerrechtliche Vertrauensprinzip als nicht stichhaltig gewürdigt hat.
iusNet StR 29.06.2020

Widerruf einer Verfügung durch das Steueramt infolge Scheinwohnsitzes

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Kt SZ informierte den Kt BL über den gegenüber den Beschwerdeführern verfügten Widerruf der Veranlagung und teilte BL mit, dass sie das Ehepaar rückwirkend infolge eines blossen Scheindomizils wieder aus der Steuerpflicht genommen habe. Den Ehegatten ist es nicht gelungen, entweder die endgültige Lösung der Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz im Kt BL, noch die Begründung des neuen Wohnsitzes im Kt SZ nachvollziehbar aufzuzeigen.
iusNet StR 18.11.2019

Beschränkung der steuerlichen Anrechnung der tatsächlich höheren Mäklerprovision auf die "übliche Provision"

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Anrechnung einer Mäklerprovision ist nach Zürcher Praxis möglich, wenn fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, liegt keine nach § 221 Abs. 1 lit. c StG ZH anrechenbare Aufwendung vor. Unter Prüfung dieser Voraussetzungen hat das BGr die Beschränkung der steuerlichen Anrechnung der tatsächlich höheren Mäklerprovision auf die "übliche Provision" von 2 % als angemessen erachtet. Damit hat es den prozentualen, kantonsweiten Ansatz von 2 % als "übliche Mäklerprovision" als bundesrechtskonform qualifiziert.
Natalie Peter
iusNet StR 24.09.2019

Anrechnung der «üblichen» Mäklerprovision

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Art. 12 StHG legt nicht fest, welche Kosten beim Grundstückgewinn als Aufwendungen anrechenbar sind. Dem kantonalen Gesetzgeber verbleibt diesbezüglich ein gewisser Spielraum. So können die Kantone selber bestimmen, ob und in welchem Umfang sie Mäklerprovisionen als Aufwendungen anrechnen. Im Extremfall kann ein Kanton überhaupt keine Mäklerprovision zum Abzug zulassen.
iusNet StR 24.09.2019

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-4510/2018

Die Beschwerdeführerin wurde von einer Patrouille der KaPo in Zürich kontrolliert, während sie mit einem Porsche des Typs Macan S unterwegs war. Die Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Auto ist auf ein in Deutschland ansässiges Unternehmen registriert. Da das Fahrzeug nicht ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt wurde, fielen Einfuhrabgaben an, welche von der Beschwerdeführerin bestritten wurden. Als Gründe für die Beschwerde führte sie eine inkorrekte deutsche Übersetzung des Istanbul Übereinkommens an sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 21.06.2019

Aufrechnung einer geldwerten Leistung aus fiktivem Darlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Es bestand Uneinigkeit darüber, ob die vom Beschwerdeführer gehaltene Gesellschaft eine Beteiligung lediglich treuhänderische übertragen erhalten hat. Die Steuerverwaltung stützte sich im Wesentlichen auf einen Vereinbarungsentwurf, welcher ausdrücklich die treuhänderische Aktienübernahme vorsah. Nach Auffassung des BGer war es ausreichend, dass die Vorinstanz aufgrund der Gesamtheit der vorgetragenen Sachverhaltsaspekte zur Überzeugung gelangt ist, dass die Übertragung treuhänderisch erfolgte.
iusNet StR 19.02.2019

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