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reine Dreieckstheorie

Kein Aufrechnungsmechanismus von geldwerten Leistungen bei rechtskräftig festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine verdeckte Gewinnausschüttung stellt ein gewichtiges Indiz dar, dass eine Ausschüttung an den Gesellschafter vorliegt, doch ist eine erneute rechtliche Beurteilung auf der Ebene des Beteiligungsinhabers unerlässlich, da es sich bei der Gesellschaft und der an ihr beteiligten Person um zwei voneinander unabhängige Rechts- und Steuersubjekte handelt. Aufgrund der Vermutung der geldwerten Leistung findet hingegen eine Beweislastumkehr statt und der Beteiligungsinhaber muss detailliert nachweisen, weshalb keine geldwerte Leistung vorliegt.
iusNet StR 11.05.2021