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Schulden

Hinterziehung der Einkommenssteuer durch Unterlassung der Buchführung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Verweigerung des Abzugs der Verzugszinsen auf dem Nachsteuerbetreffnis in der Steuerperiode, in welcher die Nachsteuer veranlagt wird, ist verfassungsrechtlich haltbar. Bei der Schätzung des Einkommens nach pflichtgemässem Ermessen sind die AHV-Beiträge von Amtes wegen zu schätzen. Die Nachsteuerschuld ist für die Vermögenssteuer in der ursprünglichen Steuerperiode zu berücksichtigen. Wer einen bargeldintensiven Verkehr führt, ohne ein tagesfertiges Kassabuch zu erstellen und auch sonst die Buchführung vernachlässigt, begeht eine eventualvorsätzliche Steuerhinterziehung.
iusNet StR 11.04.2019