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Sicherstellung

Sicherstellung von direkten Steuern

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei der Sicherstellung im Sinne der Steuern handelt es sich um eine vorläufige Massnahme. Sie hat keinen Einfluss auf Bestand und Höhe der Steuerforderung, präjudiziert also nichts. Da begriffsnotwendig Gefahr im Verzug liegt, muss die Sicherstellung rasch angeordnet werden können, sie ist aber auch jederzeit abzuändern oder aufzuheben, wenn die Umstände eine andere Beurteilung nahelegen.
iusNet StR 25.01.2021