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staatlichen Arbeitgeber

Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge, DBA Thailand

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Vorsorgeleistungen, die sowohl von einem Vertragsstaat, politische Unterabteilung oder lokale Körperschaft einerseits und anderen Arbeitgebern andererseits geäufnet wurden, werden – ohne Aufteilung – dem Kassenstaat zur alleinigen Besteuerung zugewiesen sind, wenn der Empfänger unmittelbar vor seiner Pensionierung in einem nicht-gewerblichen Zusammenhang für ein in dieser Bestimmung genanntes Gemeinwesen tätig war. Privatrechtliche Rechtsträger sind nicht als solche Gemeinwesen subsumierbar.
iusNet StR 18.05.2020