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Steuerhoheitsverfahren

Verwirkung des Besteuerungsrechts im Nachsteuerverfahren

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Verwirkung des Besteuerungsrechts im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens tritt ein, wenn zwischen der Kenntnisnahme von massgebenden Tatsachen und dem Tätigwerden der Steuerbehörden rund 4 Jahre vergehen (n+2 Regel). Bei einem Steuerhoheitsanspruch im Rahmen eines Nachsteuerverfahren muss der Anspruch vom beanspruchenden Kanton umgehend erhoben werden, sobald die massgebenden Kenntnisse vorliegen.
iusNet StR 29.03.2021

Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des steuerrechtlichen Wohnsitzes

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Im Falle eines Zuzugs natürlicher Personen aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton rechtfertigt sich keine Beweislasterleichterung zugunsten der Veranlagungsbehörde. Ausserdem hat die betroffene natürliche Person grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht. Steht jedoch der inländische Wohnsitz des einen Ehegatten fest, der mit dem anderen Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung lebt, kann vom anderen Ehegatten eine Mitwirkung verlangt werden.
iusNet StR 27.04.2020