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Steuerneutralität der Spaltung

Steuerneutralität einer Holdingspaltung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Übertragung einer 100% Beteiligung ist ausreichend, um die Steuerneutralität einer Holdingspaltung zu gewähren, insoweit als das doppelte Betriebserfordernis das einzige objektive Erfordernis ist, welches bezweckt, Missbräuche zu verhindern. Für die Praxis der Genfer Steuerbehörde, wonach die Übertragung mehrerer Beteiligungen erforderlich ist, findet sich keine Grundlage im Gesetz, weshalb ihr nicht gefolgt werden kann.
iusNet StR 24.04.2019