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unbeschränkte Steuerpflicht

Wohnsitzverlegung in eine Einzimmerwohnung im Kt SZ

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die bisher im Kt. AG steuerpflichtigen Eheleute mieteten per Ende 2015 eine Einzimmerwohnung im Kt. SZ und verlegten ihr Hauptsteuerdomizil dorthin. Der Kt. AG hielt an der unbeschränkten Steuerpflicht der Eheleute fest. Vor BGr rügten die Eheleute u.a. eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit. Das BGr schliesst sich den Schlussfolgerungen der Vorinstanz an, wonach sich das Hauptsteuerdomizil in der Steuerperiode 2015 im Kt. AG befunden hat.
iusNet StR 27.09.2021