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Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit

Vorsätzliche oder fahrlässige falsche Deklaration von Dividenden

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Für die Beurteilung, ob Fahrlässigkeit im Sinne von Art 23 Abs. 3 VStG vorliegt, wendet das BGr die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung an. Danach liegt ein vorsätzliches Verhalten vor, wenn es hinreichend sicher erscheint, dass die Pflichtigen von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der gemachten Angaben Kenntnis hatten. Der vorliegende Fall wurde an die Vorinstanz zurückgewiesen, da die Vorinstanz nicht über den vorsätzlichen oder fahrlässigen Charakter der fehlerhaften Deklaration entschieden hat.
iusNet StR 21.01.2020