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Verbot des Rechtsmissbrauchs

Mehrwertsteuer - Steuerumgehung bei einer Flugzeugvermietung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin schloss als Eigentümerin eines Flugzeugs mit der C ein «Operations Mangement Agreement» ab. Das «Operations Mangement Agreement» sah den Betrieb des Flugzeugs durch die C vor und räumte dieser die Möglichkeit ein, das Flugzeug zur Durchführung von Flügen mit Dritten zu mieten. Allerdings stand der Beschwerdeführerin ein jederzeitiges Vorrangrecht für die Nutzung des Flugzeugs zu. Die ESTV sah darin eine teilweise Steuerumgehung, welche vom BVGr bestätigt wurde. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 24.09.2019