iusNet Steuerrecht

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Verkehrswert

Abzugsfähigkeit von Verlusten bei Grundstücksverkäufen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat einerseits die Abzugsfähigkeit eines Verlustes aus einem Grundstücksverkauf unter Berücksichtigung eines Non-Valeurs zu beurteilen. Da jedoch bereits die Anschaffungskosten überbewertet waren resp. einen Non-Valeur darstellten, hätten diese im Erwerbszeitpunkt korrigiert werden müssen. Andererseits hat sich das Bundesgericht mit der Frage zu beschäftigen, wie der Begriff der wirtschaftlichen Berechtigung an einem Grundstück ausgelegt werden soll.
iusNet StR 28.03.2023

Feststellung des wirklichen Werts eines Vermögenswerts bei Wertberichtigung auf einem bilanzierten "Non-valeur"

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Werden Vermögenswerte von nahestehenden Personen erworben, sind diese höchstens zum Verkehrswert zu bilanzieren. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf einem "non-valeur" sind steuerlich zu korrigieren. Jedoch obliegt es den Steuerbehörden festzustellen, welchen Wert der aktivierte Vermögenswert im Zeitpunkt des Erwerbs aufwies, wenn eine Wertberichtigung steuerlich nicht akzeptiert wird.
iusNet StR 16.03.2021

Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Streitig ist, ob die Praktikermethode für die Bewertung der von den Beschwerdeführern gehaltenen Aktien angemessen ist. Verpflichtungen, welche die Parteien freiwillig eingehen sind für die Bewertung unbeachtlich, sofern die allgemeine Bewertungsmethode angewendet wird. Beruft sich der Steuerpflichtige auf eine massgebliche Handänderung unter unabhängigen Dritten gilt es unter Beachtung aller Umstände, welche die freie Preisbildung beeinflussen können, zu prüfen, ob die Voraussetzung einer steuerlich relevanten Preisbildung erfüllt ist.
iusNet StR 25.05.2020

Bewertung einer Immobiliengesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Durch juristische Personen gehaltene Grundstücke werden im KT SZ generell nicht nach den Vorschriften des SchätzG SZ bewertet. Nach Auffassung des BGr erweist sich diese Ordnung bei Immobiliengesellschaften als sachgerecht, da hinsichtlich des direkten bzw. indirekten Haltens von Liegenschaften auch in tatsächlicher Hinsicht erhebliche Unterschiede bestehen. Bei der Bewertung der Aktien von Immobiliengesellschaften ist zudem dem Gesichtspunkt einer rechtsgleichen Behandlung im Verhältnis zu Aktien von Nichtimmobiliengesellschaften Rechnung zu tragen.
iusNet StR 18.11.2019