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Verlagerung des Lebensmittelpunktes

Bestimmung des Hauptsteuerdomizils einer im Konkubinat lebenden Person

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der frühpensionierte Steuerpflichtige verlegte sein Hauptsteuerdomizil vom Kt ZH in den Kt GR, während seine langjährige Lebenspartnerin im Kt ZH wohnhaft blieb, wo sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachging. Das BGr stützt die Feststellung der Vorinstanz, wonach die Sachumstände eine zunehmende Verlagerung des Lebensmittelpunktes in den Kt GR vermitteln. Die natürliche Vermutung des Weiterbestands des bisherigen Hauptsteuerdomizils im Kt ZH wurde damit entkräftet.
iusNet StR 12.05.2021