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Vermögensverwaltungskosten

Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Für die Qualifikation von Gerichtskosten als Vermögensverwaltungskosten ist erforderlich, aber nicht hinreichend, dass diese Aufwendungen zur Bewahrung von Vermögenswerten getätigt werden. Der in Art. 32 Abs. 1 DBG statuierte Abzug von Kosten für die Vermögensverwaltung beim beweglichen Privatvermögen in Bezug auf Gerichtskosten greift nur, wenn das Vermögen, dessen Bewahrung mit dem Gerichtsverfahren angestrebt wird, in erster Linie - wenn auch allenfalls nur mittelbar - mit der Erzielung von steuerbaren Erträgen aus Privatvermögen in Zusammenhang steht.
iusNet StR 13.12.2019