Das Bundesgericht beurteilt die Frage, ob die von einem selbständigen Rechtsanwalt gehaltene Beteiligung an einem Mandanten dem Geschäfts- oder Privatvermögen zuzuordnen ist. Dabei prüft das Bundesgericht insbesondere, ob ein enger Zusammenhang zwischen der Beteiligung und der Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegt.