Vor dem Bundesgericht ist strittig, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht vorliegt. Die Beschwerdeführer sind der Meinung, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit verschiedenen Ausführungen der Beschwerdeführerin nicht auseinandergesetzt und im bisherigen Verfahren neue bisher nicht vorgebrachte Vorwürfe erhoben hat, ohne den Beschwerdeführern Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren (Überraschungsverbot). Das Bundesgericht weist die Sache zur neuen Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurück.