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Überwälzung

Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Der Verkauf von eigenen Aktien löst die Verrechnungssteuer aus, wenn diese nicht innert sechs Jahren weiterverkauft werden (Art. 4a Abs. 2 VStG). Im vorliegenden Fall entstand der Verrechnungssteuer-Rückerstattungsanspruch vor dem Jahr 2014, weshalb Art. 23 aVStG zur Anwendung kommt. Der Anspruch ist verwirkt, weil A zumindest leicht fahrlässig gehandelt hatte.
iusNet StR 20.06.2019