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Beschwerderecht ist verwirkt

Anspruch auf materielle Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht / Verwirkung des Beschwerderechts

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Steuerpflichtiger hat Anspruch auf materielle Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht im interkantonalen Verhältnis, wenn eine rechtskräftige Veranlagung des erstveranlagenden Kantons vorliegt und das Bundesgericht sich in Bezug auf diese Veranlagung lediglich zu formellen Eintretensfragen und nicht materiell geäussert hat. Das Beschwerderecht ist verwirkt, wenn der Steuerpflichtige sämtliche Mitwirkungspflichten über Jahre hinweg im erstveranlagenden Kanton unterlässt.
iusNet StR 22.02.2021