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Betriebsliegenschaft

Verkehrswertbestimmung einer Liegenschaft im Geschäftsvermögen bei Überführung ins Privatvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt, dass es bei der Bestimmung des Verkehrswerts nicht Sache der Steuerverwaltung ist, aufgrund einer objektivierten Betrachtung den Verkehrswert unter Annahme der Fortführung der bisherigen bzw. einer vergleichbaren Nutzung der Räumlichkeiten zu bestimmen. Aufgrund der nachgewiesenen (vergeblichen) Verkaufsbemühungen des Steuerpflichtigen und der folgenden Umnutzung der Räumlichkeiten als Wohnungen, durfte die Vorinstanz von einem Verkehrswert der bisherigen Nutzung ausgehen.
iusNet StR 21.06.2021

Gemischter Betrieb Liegenschaftenhandel und Immobilienverwaltung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Beim (interkantonalen) Liegenschaftenhändler werden drei Arten von Immobilien unterschieden: Solche, die für den Verkauf bestimmt sind und damit Handelsware (Umlaufvermögen) bilden, Betriebsliegenschaften, d.h. unmittelbar dem Handelsbetrieb dienende Liegenschaften (Anlagevermögen), sowie Kapitalanlageliegenschaften, die nur mittelbar durch ihren Ertrag als Kapitalanlage einem Unternehmen bzw. einem Privaten dienen. Normalerweise stellen Immobilien bei Liegenschaftenhändlern Umlaufvermögen dar, d.h. sie sind weder Betriebs- noch Kapitalanlageliegenschaften.
iusNet StR 24.09.2019